Corona: Lernen unter neuen Bedingungen

(Aktualisiert am 23.08.2022)

Die aktuellen Regeln:

Lloyd Logo mit Maske

Bei Itslearning im Kurs „Infos für Schüler:innen“ und auch bei Untis als „Mitteilung“ kommunizieren wir auch immer alle ganz aktuellen Informationen bzw. melden immer dann, wenn es einen Positivfall in der Klasse (S1) bzw. im Jahrgang (S2) gibt. Bitte informieren Sie sich auch immer dort!

Ein positives Corona-Testergebnis muss bitte umgehend dem Sekretariat mitgeteilt werden. Eine Information nur an Klassenlehrer*in oder Tutor*in reicht keinesfalls aus.

Folgende Regelungen gelten ab Schuljahresbeginn 2022/23 für unsere Schule:

  • Die Maskenpflicht entfällt generell. Jedoch wird das Maskentragen für die Situationen dringend empfohlen, in denen der Abstand nicht eingehalten werden kann.
  • Die üblichen Hygieneregeln inkl. der 20-5-Lüftungsregel sind weiterhin einzuhalten.
  • Die Testpflicht entfällt. Es gilt nur noch eine anlassbezogene Testpflicht, d.h. bei erkältungsähnlichen Symptomen muss getestet werden.
  • Auch anstehende Schulfahrten sind ein präventiver Testanlass, in diesem Fall wird mindestens am Vortag der Abreise und am Abreisetag getestet.
  • Die Selbsttests können in den Sekretariaten abgeholt werden, es stehen nach wie vor 2 Tests pro Woche zur Verfügung.
  • Die Isolationsdauer für Infizierte beträgt mindestens 5 Tage.
  • In der S1 behalten wir bei, dass die Klassen vor dem Beginn jedes Unterrichtsblocks vom Schulhof abgeholt werden.
  • Besucher halten sich bitte an die 3-G-Regel.

Alle anderen Einschränkungen für den Unterricht entfallen.

Wichtige Informationen zum Umgang miteinander:

  • Informationsschreiben zur Schulpflicht in unterschiedlichen Sprachen.
  • Im Fall einer normalen Erkrankung muss die Schule wie immer am ersten Tag per Telefon oder Homepage (unter Service: Krankmeldung) informiert werden. Am Tag der Rückkehr in die Schule muss eine schriftliche Entschuldigung erfolgen.
    Wann muss mein Kind zu Hause bleiben? Lesen Sie auch den Elternbrief des Gesundheitsamtes (20.10.2020):
  • Alle Schüler*innen, die aus einer als Risikogebiet eingestuften Region kommen, müssen entweder mit einem Test oder einer Quarantäne sicherstellen, dass sie coronafrei sind und dies umgehend der Schule melden.
  • Schüler*innen, die zu einer Risikogruppe gehören und deshalb nicht am Präsenzunterricht teilnehmen können, müssen eine ärztliche Bescheinigung für die Befreiung vom Präsenzunterricht in der Schule vorlegen!

    Außerdem:
  • Informationen zum iPad (Defekte) (01.05.2022) und die FAQ zur Ausleihe der Schüler-iPads
  • Allgemeine aktuelle Neuigkeiten zu den Schulen sind immer unter bildung.bremen.de zu finden!